Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2023

für Leistungen der
Business-Catering Freiburg GmbH
Hermann-Mitsch-Str. 3
79108 Freiburg

1. Angebote & Preise

1.1
Unsere schriftlichen Angebote, wenn im Angebot nicht näher beziffert, gelten für vier Wochen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Bei einer Überschreitung des Zeitraums von vier Wochen zwischen Angebot und Vertragsschluss behält sich die Business-Catering Freiburg GmbH das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Grundlage einer solchen Preisänderung können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung bei der Business-Catering Freiburg GmbH führen würden (insbesondere Steigerung der Produktions- und Personalkosten, Steigerung der Einkaufspreise oder Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer). Handelt der Käufer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer), so kann die gesetzliche Umsatzsteuer jederzeit angepasst werden, wenn diese sich ändert.

1.2
Inhalt und Umfang der Leistungen werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

2. Mündliche Absprachen

2.1
Mündliche Absprachen sind bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich.

2.2
Sofern der Auftrag nicht im eigenen Namen sondern im Namen eines Dritten abgegeben wird, bitten wir um die Vorlage einer Vollmacht des realen Auftraggebers unter Angabe der vollständigen Anschrift, der Rechtsform und des Vertretungsberechtigten.

3. Zahlungsziel

3.1
Das Zahlungsziel für erstellte Endabrechnungen beträgt – falls in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart – acht Tage rein netto.

3.2
Bei Veranstaltungen mit einem Nettovolumen von über 5.000€ gelten nachfolgenden Zahlungsbedingungen:
– 60% des zu erwartenden Gesamtvolumens 14 Tage vor Veranstaltung als a conto Zahlung
– Restbetrag 8 Tage nach Erstellung der Schlussabrechnung
Die a conto Zahlung ist ein wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.

3.3
Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist behalten wir uns vor, für den Verzug die banküblichen Zinsen, d.h. 5% zusätzlich zu berechnen.

3.4
Voraussetzung der Leistungspflichten der Business-Catering Freiburg GmbH ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden, so ist die Business-Catering Freiburg GmbH nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.
In diesen Fällen kann die Business-Catering Freiburg GmbH Vorkasse für den gesamten zu erwartenden Umsatz im Zuge der Leistungserbringung oder anderweitig geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen.

4. ARBEITSMATERIAL

4.1
Das zur Durchführung der Veranstaltung notwendige gastronomische Arbeitsmaterial, sowie Dekoration und Möbel stellen wir nach vorheriger Absprache zur Verfügung und holen dieses, wenn nicht anders besprochen, spätestens 48 Stunden nach der Veranstaltung wieder ab.

4.2
Die gestellten Gegenstände bleiben Eigentum der Business-Catering Freiburg GmbH.

4.3
Bei Schwund, Bruch oder Beschädigung behalten wir uns vor, dem Auftraggeber/Veranstalter die anfallenden Kosten in Höhe des Anschaffungspreises in Rechnung zu stellen.

5. HAFTUNG DES VERANSTALTERS

5.1
Der Auftraggeber/Veranstalter hat die Ihm zur Verfügung gestellten Dinge pfleglich zu behandeln und haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe.

5.2
Für unsachgemäße Lagerung der gelieferten Ware, wie zum Beispiel ungeeignete Temperaturen, haftet der Auftraggeber/Veranstalter.

5.3
Der Auftraggeber/Veranstalter ist verpflichtet, die Ware auf Vollständigkeit, sowie auf Unversehrtheit zu überprüfen. Diese Überprüfung zeichnet er auf dem Lieferschein gegen.

5.4
Bis zur Abholung / Rückgabe der Ware haftet der Auftraggeber/Veranstalter.

5.5
Der Auftraggeber/Veranstalter ist verpflichtet spätestens zwei Wochen im Voraus den genauen Ablauf, sowie die zu erwartende Teilnehmerzahl zu nennen. Die finale Teilnehmerzahl ist bis spätestens 8 Tage vor Veranstaltung bindend und schriftlich zu nennen. Ansonsten kann die Business-Catering Freiburg GmbH aus Beschaffungsgründen keine Garantie gewähren.

5.6
Wenn sich die Zeiten der Veranstaltung, insbesondere Anfangs- oder Schlusszeiten kurzfristig ändern, werden zusätzliche Kosten berechnet. Sollten sich die Zeiten innerhalb der Veranstaltung ändern, insbesondere geplante Essenszeiten, kann die Business-Catering GmbH keine Garantie gewähren. Hiervon ausgeschlossen sind Gründe, die zu Lasten der Business-Catering Freiburg GmbH fallen.

5.7
Der Veranstalter stellt Strom, Wasser und ausreichend Platz zur Durchführung des Caterings zur Verfügung.

5.8
Bei Einsatzzeiten abends berechnen wir einen Aufschlag wie folgt:
Ab 22:00 Uhr – 30% Aufschlag
Ab 00:00 Uhr – 50% Aufschlag pro Mitarbeiter.

5.9
Anfallender Müll ist Sache des Veranstalters.

5.10
Bei interaktivem Kochen & Grillen vor Ort ist sicherzustellen, dass die vorhandene Brandmeldeanlage für den benötigten Zeitraum deaktiviert ist, um Feuerwehreinsätze zu vermeiden. Sollte dennoch ein Alarm ausgelöst werden so geht dieser zu Lasten des Veranstalters..

6. LIEFERUNGEN

6.1
Wir gehen von einer ebenerdigen Anlieferung und Abholung aus. Erschwerte Bedingungen, wie lange Wege, Baustellen, Treppen, oder ähnliches werden gesondert berechnet. Aufgrund dessen setzen wir bei schwerem Equipment einen Aufzug voraus.

6.2
Die Business-Catering Freiburg GmbH ist berechigt, das für das Catering vorgesehene Gelände betreten zu dürfen. Daher muss sich der Veranstalter um erforderliche Genehmigungen, sowie Parkausweise kümmern.

6.3
Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist. Gleiches gilt für die Zollformalitäten bei Lieferungen ins Ausland. Anderenfalls sind diese vollumfänglich Sache des Auftraggebers.

7. Stornierungen

7.1
Stornierungen sind möglich. Bedürfen jedoch schriftlicher Form.

7.2
Stornogebühren werden gemäß folgender Regelungen erhoben:
– kostenlos bis acht Wochen vor Veranstaltungstag
– 25% der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung bis 14 Tage vor Veranstaltungstag
– 60% der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung bis sieben Tage vor Veranstaltungstag
– 80 % der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung bei Stornierungen die später als sieben Tage vor Veranstaltungstag eingereicht werden
– 100 % bei Stornierungen am Veranstaltungstag

7.3
Die Business-Catering Freiburg GmbH darf Veranstaltungen seinerseits stornieren, sollte das Unternehmen oder dessen Mitarbeiter gefährdet werden oder vereinbarte Vorauszahlungen nicht erfolgen.

7.4
Entstandene/angefallene Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung/Verschiebung zu Lasten der Business-Catering Freiburg GmbH gingen, werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.

8. MÄNGEL

8.1 Mängel an der gelieferten Ware, oder dem gelieferten Equipment müssen sofort, noch bei der Veranstaltung (spätestens 24 Stunden danach) gemeldet werden.

8.2 Die Business-Catering Freiburg GmbH ist berechtigt, bei auftretenden Mängeln nachzubessern oder nachzuliefern. Schlägt dieser Versuch fehl, kann eine Preisminderung erfolgen. Jedoch ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

8.3 Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nacherfüllung richtet sich nach dem Ermessen der Business-Catering Freiburg GmbH. Ihr steht die Ersatzlieferung jederzeit offen. Weitergehende Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich erklärt, stellen Produktbeschreibungen, Muster oder Präsentationen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantieerklärung oder Eigenschaftszusicherung dar.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Waren, insbesondere der Lebensmittel.

9. HAFTUNG

9.1 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die Business-Catering Freiburg GmbH im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern der Business-Catering Freiburg GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung

der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Business-Catering Freiburg GmbH gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.

10. DATENSCHUTZ

10.1 Gespeicherte Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

10.2 Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Dateien im Internet (z.B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

11.2 Die Unwirksamkeit einer oben aufgeführten Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht.

11.3 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11.4 Es gilt das deutsche Recht.

11.5 Die Vertragssprache ist deutsch.

Freiburg, den 28.12.2020