Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Stand 01.01.2021
für Leistungen der
Business-Catering Freiburg GmbH
Hermann-Mitsch-Str. 3
79108 Freiburg
1. ANGEBOTE & PREISE
1.1 Unsere schriftlichen Angebote, wenn im Angebot nicht näher beziffert, gelten für vier Wochen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Bei einer Überschreitung des Zeitraums von vier Wochen zwischen Angebot und Vertragsschluss
behält sich die Business-Catering Freiburg GmbH das Recht vor, eine angemessene Preisänderung
vorzunehmen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Grundlage einer solchen Preisänderung
können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung bei der
Business-Catering Freiburg GmbH führen würden (insbesondere Steigerung der Produktions- und
Personalkosten, Steigerung der Einkaufspreise oder Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer).
Handelt der Käufer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit (Unternehmer), so kann die gesetzliche Umsatzsteuer
jederzeit angepasst werden, wenn diese sich ändert.
1.2 Inhalt und Umfang der Leistungen werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
2. MÜNDLICHE ABSPRACHEN
2.1 Mündliche Absprachen sind bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich.
2.2 Sofern der Auftrag nicht im eigenen Namen sondern im Namen eines Dritten abgegeben wird,
bitten wir um die Vorlage einer Vollmacht des realen Auftraggebers unter Angabe der vollständigen
Anschrift, der Rechtsform und des Vertretungsberechtigten.
3. ZAHLUNGSZIEL
3.1 Das Zahlungsziel für erstellte Endabrechnungen beträgt – falls in der Auftragsbestätigung nicht
anders vereinbart – acht Tage rein netto.
3.2 Bei Veranstaltungen mit einem Nettovolumen von über 5.000€ gelten nachfolgenden Zahlungsbedingungen:
– 60% des zu erwartenden Gesamtvolumens 14 Tage vor Veranstaltung als a conto Zahlung
– Restbetrag 8 Tage nach Erstellung der Schlussabrechnung
Die a conto ist ein wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.
3.3 Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist behalten wir uns vor, für den Verzug die banküblichen
Zinsen, d.h. 5% zusätzlich zu berechnen.
3.4 Voraussetzung der Leistungspflichten der Business-Catering Freiburg GmbH ist die Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit
bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder
seine Zahlungen eingestellt, oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder
eröffnet worden, so ist die Business-Catering Freiburg GmbH nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.
In diesen Fällen kann die Business-Catering Freiburg GmbH Vorkasse für den gesamten
zu erwartenden Umsatz im Zuge der Leistungserbringung oder anderweitig geeignete Sicherstellung
des Vergütungsanspruchs verlangen.
4. ARBEITSMATERIAL
4.1 Das zur Durchführung der Veranstaltung notwendige gastronomische Arbeitsmaterial, sowie
Dekoration und Möbel stellen wir nach vorheriger Absprache zur Verfügung und holen dieses,
wenn nicht anders besprochen, spätestens 48 Stunden nach der Veranstaltung wieder ab.
4.2 Die gestellten Gegenstände bleiben Eigentum der Business-Catering Freiburg GmbH.
4.3 Bei Schwund, Bruch oder Beschädigung behalten wir uns vor, dem Auftraggeber/Veranstalter
die anfallenden Kosten in Höhe des Anschaffungspreises in Rechnung zu stellen.
5. HAFTUNG DES VERANSTALTERS
5.1 Der Auftraggeber/Veranstalter hat die Ihm zur Verfügung gestellten Dinge pfleglich zu behandeln
und haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe.
5.2 Für unsachgemäße Lagerung der gelieferten Ware, wie zum Beispiel ungeeignete Temperaturen,
haftet der Auftraggeber/Veranstalter.
5.3 Der Auftraggeber/Veranstalter ist verpflichtet, die Ware auf Vollständigkeit, sowie auf Unversehrtheit
zu überprüfen. Diese Überprüfung zeichnet er auf dem Lieferschein gegen.
5.4 Bis zur Abholung / Rückgabe der Ware haftet der Auftraggeber/Veranstalter.
5.5 Der Auftraggeber/Veranstalter ist verpflichtet spätestens zwei Wochen im Voraus den genauen
Ablauf, sowie die zu erwartende Teilnehmerzahl zu nennen. Die finale Teilnehmerzahl ist bis
spätestens 8 Tage vor Veranstaltung bindend und schriftlich zu nennen. Ansonsten kann die
Business-Catering Freiburg GmbH aus Beschaffungsgründen keine Garantie gewähren.
5.6 Wenn sich die Zeiten der Veranstaltung, insbesondere Anfangs- oder Schlusszeiten kurzfristig ändern,
werden zusätzliche Kosten berechnet. Sollten sich die Zeiten innerhalb der Veranstaltung
ändern, insbesondere geplante Essenszeiten, kann die Business-Catering GmbH keine Garantie
gewähren. Hiervon ausgeschlossen sind Gründe, die zu Lasten der Business-Catering Freiburg
GmbH fallen.
5.7 Der Veranstalter stellt Strom, Wasser und ausreichend Platz zur Durchführung des Caterings zur
Verfügung.
5.8 Bei Einsatzzeiten abends berechnen wir einen Aufschlag wie folgt:
Ab 22:00 Uhr – 30% Aufschlag / Ab 00:00 Uhr – 50% Aufschlag pro Mitarbeiter.
5.9 Anfallender Müll ist Sache des Veranstalters.
5.10 Bei interaktivem Kochen & Grillen vor Ort ist sicherzustellen, dass die vorhandene Brandmeldeanlage
für den benötigten Zeitraum deaktiviert ist, um Feuerwehreinsätze zu vermeiden. Sollte
dennoch ein Alarm ausgelöst werden so geht dieser zu Lasten des Veranstalters.
6. LIEFERUNGEN
6.1 Wir gehen von einer ebenerdigen Anlieferung und Abholung aus. Erschwerte Bedingungen, wie
lange Wege, Baustellen, Treppen, oder ähnliches werden gesondert berechnet. Aufgrund dessen
setzen wir bei schwerem Equipment einen Aufzug voraus.
6.2 Die Business-Catering Freiburg GmbH ist berechigt, das für das Catering vorgesehene Gelände
betreten zu dürfen. Daher muss sich der Veranstalter um erforderliche Genehmigungen, sowie
Parkausweise kümmern.
6.3 Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger
Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt
ist. Gleiches gilt für die Zollformalitäten bei Lieferungen ins Ausland. Anderenfalls sind diese
vollumfänglich Sache des Auftraggebers.
7. STORNIERUNGEN
7.1 Stornierungen sind möglich. Bedürfen jedoch schriftlicher Form.
7.2 Stornogebühren werden gemäß folgender Regelungen erhoben:
– kostenlos bis acht Wochen vor Veranstaltungstag
– 25% der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung bis 14 Tage vor Veranstaltungstag
– 60% der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung bis sieben Tage vor Veranstaltungstag
– 80 % der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung bei Stornierungen die später als sieben
Tage vor Veranstaltungstag eingereicht werden
– 100 % bei Stornierungen am Veranstaltungstag
7.3 Die Business-Catering Freiburg GmbH darf Veranstaltungen seinerseits stornieren, sollte das
Unternehmen oder dessen Mitarbeiter gefährdet werden oder vereinbarte Vorauszahlungen
nicht erfolgen.
7.4 Entstandene/angefallene Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung/Verschiebung zu Lasten
der Business-Catering Freiburg GmbH gingen, werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung
gestellt.
8. MÄNGEL
8.1 Mängel an der gelieferten Ware, oder dem gelieferten Equipment müssen sofort, noch bei der
Veranstaltung (spätestens 24 Stunden danach) gemeldet werden.
8.2 Die Business-Catering Freiburg GmbH ist berechtigt, bei auftretenden Mängeln nachzubessern
oder nachzuliefern. Schlägt dieser Versuch fehl, kann eine Preisminderung erfolgen. Jedoch ist
ein Rücktritt ausgeschlossen.
8.3 Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen. Die Art
und Weise der sachgerechten Nacherfüllung richtet sich nach dem Ermessen der Business-Catering
Freiburg GmbH. Ihr steht die Ersatzlieferung jederzeit offen. Weitergehende Ansprüche
kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen
desselben Mangels fehlgeschlagen sind. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich erklärt, stellen
Produktbeschreibungen, Muster oder Präsentationen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantieerklärung
oder Eigenschaftszusicherung dar.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche
Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße
Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf
zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige
Beschaffenheit der Waren, insbesondere der Lebensmittel.
9. HAFTUNG
9.1 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die Business-Catering
Freiburg GmbH im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen,
sofern der Business-Catering Freiburg GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung
der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen
wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Business-Catering
Freiburg GmbH gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
10. DATENSCHUTZ
10.1 Gespeicherte Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte
weitergegeben.
10.2 Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Dateien im Internet (z.B. per E-Mail) Sicherheitslücken
aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten
Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen
der schriftlichen Form. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
11.2 Die Unwirksamkeit einer oben aufgeführten Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen aus dem Vertrag nicht.
11.3 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11.4 Es gilt das deutsche Recht.
11.5 Die Vertragssprache ist deutsch.
Freiburg, den 28.12.2020